Finanzausschuss diskutiert Grundsteuerausgleich

Vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Grundsteuerreform hat Boris Linden, Vorsitzender des Finanzausschusses, vom Fachbereich Steuern und Kasse ein erstes Prognosemodell erarbeiten lassen und im Fachausschuss zur Diskussion gestellt. Wie die Modellrechnungen zeigen, wird die Grundsteuerreform in einer Vielzahl von Fällen zu teilweise erheblichen Belastungsverschiebungen führen. Insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser dürfte die Belastung durch die Neuberechnung deutlich steigen, während Geschäfts- und Mietwohngrundstücke eher entlastet würden.

Insgesamt geht die Stadt allerdings davon aus, dass sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B um rund 10 Mio. Euro reduzieren könnte. Um die Verringerung aufzufangen und eine Aufkommensneutralität ab 2025 herzustellen, wäre aus Sicht der Verwaltung daher eine Erhöhung des Hebesatzes erforderlich.

„Wenn sich die Zahlen in den nächsten Monaten verdichten, brauchen wir eine frühzeitige und transparente Kommunikation der Stadt“, erwartet Boris Linden. „Das muss die Verwaltung jetzt vorbereiten“.

„Mit Blick auf diese Prognose verbieten sich allerdings auch jegliche Diskussionen über eine Grundsteuererhöhung im Vorfeld der Reform“, findet Boris Linden.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses formuliert darüber hinaus auch deutliche Kritik in Richtung Düsseldorf: „Es ist unverständlich, dass die Landesregierung die im Reformgesetz vorgesehene Länder-Öffnungsklausel nicht nutzen will. Das wäre ein Weg gewesen, die Messzahlen anzupassen und die befürchteten Ausschläge abzuschwächen.“

Mit Rückendeckung des Finanzausschusses, hatte sich die Stadt Aachen zusammen mit anderen Kommunen in NRW für die Öffnungsklausel eingesetzt. Diese hätte eine besondere Prüfphase ermöglicht, inklusive einer Anpassung der Messzahlen.

Linden unterstreicht aber auch nochmal das Erfordernis, die Einführung der Grundsteuer C vorzubereiten. „Gerade jetzt gilt es, dieses Instrument zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken in den Instrumentenkasten der Stadt mit aufzunehmen.“

Im Zuge der vom Bund beschlossenen Grundsteuerreform ist der 1. Januar 2022 der Stichtag zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte. Eigentümerinnen und Eigentümer sind ab dem 1. Juli 2022 aufgerufen, die entsprechenden Erklärungen elektronisch einzureichen. Ab 2025 berechnet und erhebt die Stadt Aachen die Grundsteuer nach neuer Rechtslage.

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