Norbert Plum: Neuregelung des Wohngelds zahlt sich für die Aachener Haushalte in Euro und Cent aus

Fachbereich Wohnen hat seit Januar schon 1,3 Millionen Euro ausgezahlt, das sind knapp eine halbe Million Euro mehr als im ersten Halbjahr 2015

Aachens Haushalte profitieren seit Januar kräftig von der Wohngelderhöhung der Großen Koalition in Berlin. Wie die Stadtverwaltung Aachen auf SPD-Anfrage mitteilte, konnten die Einkommen der Aachener Haushalte von Januar bis Juni um zusätzliche 478.573 Euro aufgebessert werden. Das entspricht einem Anstieg von 36,7 % gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (Von 823.669 Euro auf 1.302.207 Euro).

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Wohngeldnovelle der schwarz-roten Bundesregierung freut sich der für Wohnungs- und Planungspolitik zuständige Aachener SPD-Politiker Norbert Plum daher sowohl über einen spürbaren Anstieg des absolut ausgezahlten Wohngeldbetrags als auch über einen kräftigen Anstieg des durchschnittlich pro Haushalt ausbezahlten Betrags. Im Durchschnitt beträgt die monatliche Leistung pro Haushalt zurzeit 164,99 Euro, das sind 27,3 % mehr als im gleichen Zeitraum 2015.

„In Großstädten wie Aachen mit hohen Mieten und angespanntem Mietwohnungsmarkt ist die Bedeutung des Wohngelds als Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung des Wohnens damit wieder gestiegen. Für Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente ist die monatliche Wohngeldzahlung eine wichtige Entlastung bei den Wohnkosten und somit eine wertvolle Hilfe“, stellt Norbert Plum fest. Unabhängig davon, so Plum weiter, müssten allerdings auch die Anstrengungen zur Schaffung preiswerten Wohnraums in Aachen unvermindert fortgesetzt werden.

Zum Bezug von Wohngeld sind neben Arbeitnehmern und Rentnern grundsätzlich auch Studierende und Auszubildende berechtigt.   Studierende haben in der Regel zwar keinen Anspruch auf Wohngeld, weil sie BAföG-Leistungen beziehen können. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, einen möglichen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.

Das gilt nicht nur für Studierende. Mit der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Wohngeldreform hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten insgesamt deutlich vergrößert. „Für viele, die bisher keinen Rechtsanspruch hatten, kann sich ein Antrag auszahlen. Wer sich nicht sicher ist oder Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung benötigt, kann sich an die Stadtverwaltung Aachen wenden“, rät Norbert Plum.

Im Stadtbezirk Mitte ist dafür der Fachbereich Wohnen, Hackländerstr. 1 oder der Bürgerservice am Katschhof bzw. Bahnhof zuständig. In den anderen Stadtbezirken sind die Bezirksämter zuständig. Im Internet steht unter www.wohngeldrechner.nrw.de außerdem ein Wohngeldrechner zur Verfügung.