Norbert Plum: Neuregelung des Wohngelds hat Aachener Haushalte 2016 kräftig entlastet

Fachbereich Wohnen zahlte 2016 2,75 Millionen Euro aus – fast 1,2 Millionen Euro mehr als 2015

Aachens Haushalte haben im Jahr 2016 kräftig von der Wohngelderhöhung der „Großen Koalition“ in Berlin profitiert.  Wie die Stadtverwaltung Aachen auf SPD-Anfrage mitteilt, konnten die Einkommen der Aachener Haushalte 2016 gegenüber dem Vorjahr um knapp 1,2 Mio. Euro zusätzlich aufgebessert werden. Das entspricht einem Anstieg von 75 % gegenüber 2015 (von 1,57 Mio Euro auf 2,748 Mio. Euro).

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der Wohngeldnovelle der schwarz-roten Bundesregierung in Berlin freut sich der für Wohnungs- und Planungspolitik zuständige Aachener SPD-Politiker Norbert Plum sowohl über einen spürbaren Anstieg des absolut ausgezahlten Wohngeldbetrags als auch über einen kräftigen Anstieg der durchschnittlich pro Haushalt ausgezahlten Beträge. Im Durchschnitt beträgt die monatliche Leistung pro Haushalt zurzeit 175,37 Euro, das sind 33,7 % mehr als 2015 (131,21 Euro). Unter dem Strich wurden die wohngeldberechtigten Aachener Haushalte 2016 durchschnittlich um zusätzliche 44 Euro pro Monat entlastet.

„In Großstädten wie Aachen mit hohen Mieten und angespanntem Mietwohnungsmarkt ist die Bedeutung des Wohngelds als Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung des Wohnens damit wieder gestiegen. Für Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente ist die monatliche Wohngeldzahlung eine wichtige Entlastung bei den Wohnkosten und somit eine wertvolle Hilfe“, stellt Norbert Plum fest. Unabhängig davon, so Plum weiter, müssten allerdings auch die Anstrengungen zur Schaffung preiswerten Wohnraums in Aachen unvermindert fortgesetzt werden.

Zum Bezug von Wohngeld sind neben Arbeitnehmern und Rentnern grundsätzlich auch Studierende und Auszubildende berechtigt.  Studierende haben in der Regel zwar keinen Anspruch auf Wohngeld, weil sie BAföG-Leistungen beziehen können. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, einen möglichen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.

Das gilt nicht nur für Studierende. Mit der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Wohngeldreform hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten insgesamt deutlich vergrößert. „Für viele, die bisher keinen Rechtsanspruch hatten, kann sich ein Antrag auszahlen. Wer sich nicht sicher ist oder Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung benötigt, kann sich an die Stadtverwaltung Aachen wenden“, rät Norbert Plum.

Im Stadtbezirk Mitte ist dafür der Fachbereich Wohnen, Hackländerstr. 1 oder der Bürgerservice am Katschhof bzw. Bahnhof zuständig. In den anderen Stadtbezirken sind die Bezirksämter zuständig. Im Internet steht unter www.wohngeldrechner.nrw.de außerdem ein Wohngeldrechner zur Verfügung.