Karl Schultheis: Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in Belgien illegal?

Bei der Produktion von Atomstrom kommen Kräfte zum Einsatz, die – einmal in Gang gesetzt – im Falle eines Unfalls katastrophale Folgen für Mensch und Natur haben können. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist in Deutschland deshalb beschlossene Sache. Gleichwohl leben Bürgerinnen und Bürger in NRW, dem am dichtesten besiedelten Bundesland, insbesondere in der Grenzregion Aachen, mit einer ständigen abstrakten Gefahr, hervorgerufen durch die im benachbarten Ausland weiterhin produzierenden Atomkraftwerke.

Ende November wurde bekannt, dass die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Anhaltspunkte dafür sieht, dass das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 ohne die erforderlichen vorherigen Umweltprüfungen erlassen wurde und damit womöglich unrechtmäßig ist.

Die SPD-Landtagsabgeordneten Karl Schultheis, Eva-Maria Voigt-Küppers und Stefan Kämmerling haben diese Auffassung der Generalanwältin nun zum Anlass genommen, erneut Druck auf die Landesregierung auszuüben.

„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens vertritt knapp 18 Millionen Menschen, die allesamt von einem möglichen Unfall in den belgischen Atomkraftwerken betroffen wären. Es ist unverständlich, wie tatenlos, ideenlos und energiearm diese Landesregierung das berechtige Interesse der Bürger unseres Bundeslandes auf Abschaltung der Atomkraftwerke in Belgien angeht. Wir wollen durch eine gemeinsame Kleine Anfrage abermals auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themas hinweisen und die Landes-regierung zum Handeln bringen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in den nächsten Monaten ergehen. Auch unsere Landesregierung muss sich darauf einstellen“, betonen Stefan Kämmerling, Eva-Maria Voigt-Küppers und Karl Schultheis einhellig.

Sie beziehen sich damit auf ein aktuell am Europäischen Gerichtshof anhängiges Vorabentscheidungsverfahren, das klären soll, ob die belgische Gesetzgebung zur Laufzeitenverlängerung von Doel 1 und Doel 2 rechtmäßig erlassen wurde. Zwei belgische Umweltverbände erhoben Nichtigkeitsklage vor dem belgischen Verfassungsgerichts-hof und beriefen sich in ihrer Argumentation darauf, dass die Verlängerung ohne Umweltprüfung oder ein Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt sei. Der belgische Verfassungsgerichtshof musste sich mit der Rechtmäßigkeit des Laufzeitenverlängerungsgesetzes beschäftigen, gab die Entscheidung jedoch schließlich weiter und rief den EuGH an, der sich seit einiger Zeit mit der Frage beschäftigt. Im Wesentlichen gilt es zu entscheiden, ob die Annahme eines Gesetzes zur Verlängerung des Zeitraums der Stromerzeugung von Kernkraftwerken eine Prüfung der Umweltauswirkungen und Beteiligung der Öffentlichkeit voraussetzt.Stimmen die Richter dieser Voraussetzung zu, hätte das zur Folge, dass die Verlängerung der Laufzeit von Doel 1 und Doel 2 im Jahre 2015 unrechtmäßig war. Auch die Laufzeit von Tihange 1 wurde im Jahr 2015 per Gesetz um 10 Jahre verlängert.

In einer Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs heißt es: „Auf eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung könne hingegen nicht verzichtet wer-den. (…) Es sei (…) zweifelhaft, ob der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Ausgangsfall notwendig war.“

Kämmerling, Voigt-Küppers und Schultheis ergänzen: „Wir fordern in unserer Anfrage die Landesregierung dazu auf, darzulegen, wie sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorbereitet und ob sie nicht jetzt endlich Schritte erwägt, die Belgier von dieser nun bestehenden Rechtsunsicherheit durch die schnelle Lieferung von Strom aus NRW zu befreien und so die schnellere Abschaltung der Atomkraftwerke voranzubringen. Wenn die Richter der Argumentation der Generalanwältin folgen, könnte das bedeuten, dass die Laufzeitverlängerung einiger Reaktoren faktisch illegal wäre. Wir stehen für einen möglichst schnellen Ausstieg aus der Kernenergie und wollen die Belgier bei ihrer Stromversorgung unterstützen.“

Die Antwort der Landesregierung und schließlich auch das Urteil aus Luxemburg bleiben nun abzuwarten.