Beschlusskontrolle zu Ermächtigungsübertragungen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktionen von GRÜNEN und SPD beantragen, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für beschlossene Investitionen in den jeweils zuständigenFachausschüssen eine Beschlusskontrolle einzuführen: Maßnahmen, die im jeweils vorvergangenen Jahr beschlossen wurden und mit Ermächtigungsübertragung im Haushalt des jeweiligen Folgejahres aufgenommen werden sollen, müssen im laufenden Jahr im jeweiligen Fachausschuss mit einer aktuellen Sachstands-Vorlage (inkl. Prüfraster) erneut beraten werden.

Begründung

Im Haushaltsplan 2023 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von ca. 150 Mio. EUR vorgesehen. Gleichzeitig warten noch diverse Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren auf Umsetzung und entsprechende haushälterischeAbwicklung. Darüber hinaus befinden sich weitere Maßnahmen auf der sog. § 13-Liste, die aufgrund der fehlenden Planungstiefe noch nicht rechtskräftig in den Haushaltsplan aufgenommen werden konnten. Die Fachverwaltung hat bereits mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Kombination aus Investitionen aus der laufenden Bewirtschaftung, der „Bugwelle“ aus Ermächtigungsübertragungen sowie der § 13-Liste die Frage aufwirft, ob die Stadt überhaupt in der Lage sein wird, alle Investitionsmaßnahmen noch realistischerweise umzusetzen. Insbesondere wenn man sich die Umsetzungen der vergangenen Jahre vor Augen hält, die im Mittel eher bei ca. 70 Mio. EUR pro Jahr lag.

Mit einem Antrag zur politischen Investitionssteuerung der SPD aus dem Jahr 2021 (Ratsantrag Nr. 147/18) konnte für den Finanzausschuss ein regelmäßiger Sachstandsbericht über den Stand aller Investitionsmaßnahmen beschlossen werden, mit Angabe des jeweiligen Haushaltsansatzes, der auch die Mittel aus Ermächtigungsübertragungen sowie die bereits zu diesem Zeitpunkt angeordneten und gebundenen Mitteln abbildet. Des Weiteren wird dargestellt, ob die Mittel der Ermächtigungsübertragungen allein aus dem Ansatz des Vorjahres oder auch aus weiter vorliegenden Jahren resultieren.

Für ausgewählte größere Maßnahmen wird darüber hinaus dargestellt, in welchem Jahr die Maßnahme ursprünglich eingeplant wurde. Dies ermöglicht bereits einen ersten umfassenden Stand des aktuellen Investitionsumsetzungsstandes.

Zur Vervollständigung der politischen Investitionssteuerung möge der Rat nunmehr die Einführung der vorgeschlagenen Beschlusskontrolle in den Fachgremien der Stadt beschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Brinner, Fraktionssprecherin GRÜNE
Michael Servos, Fraktionsvorsitzender SPD
Kaj Neumann, finanzpolitischer Sprecher GRÜNE
Boris Linden, Vorsitzender Finanzausschuss

Aachen, 22.03.2023

Ratsantrag Grüne, SPD AT 169/23 als PDF