Grundsteuerausgleich

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Zuge der Grundsteuerreform ist der 1. Januar 2022 der Stichtag zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte. Eigentümerinnen und Eigentümer sind ab dem 1. Juli 2022 aufgerufen, die entsprechenden Erklärungen elektronisch einzureichen. Ab 2025 berechnet und erhebt Aachen die Grundsteuer nach neuer Rechtslage. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion darum, im zuständigen Fachausschuss die folgenden Punkte zu beraten und ggf. zu beschließen:

– Bedarf und Angebot städtischer Beratung/Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer bei der elektronischen Feststellung der Grundsteuerwerte

– Prognosemodell zum Grundsteueraufkommen nach neuer Rechtslage ab 2025

– Anpassungsbedarfe des kommunalen Hebesatzes im Sinne einer Aufkommensneutralität

– Klassifizierung der prognostizierten individuellen Minder-oder Mehrbelastungen für Unternehmen, Mehr-oder Einfamilienhäuser in den unterschiedlichen Ortslagen der Stadt bei Anpassungen des Hebesatzes

Mit freundlichen Grüßen

Michael Servos, Fraktionsvorsitzender SPD
Boris Linden, finanzpolitischer Sprecher SPD

Aachen, 08.03.2022

Ratsantrag SPD AT 127/22 als PDF