Politische Investitionssteuerung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Fraktion beantragt, im zuständigen Fachausschuss und gegebenenfalls im Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt eine politische Investitionssteuerung, zu der u.a. die folgenden Maßnahmen gehören:

  • Für beschlossene Investitionen wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen, als wiederkehrender Punkt auf der Tagesordnung, eine Beschlusskontrolle eingeführt. Zusätzlich berät der Finanzausschuss halbjährig den laufenden Sachstand für die Bewirtschaftung der in der jeweils aktuellen Haushaltssatzung beschlossenen Investitionen, etwa anhand der tatsächlichen Mittelbindung und der Mittelfreigaben sowie den Stand der Ausschöpfung des Kreditvolumens.
  • Maßnahmen, die mit Ermächtigungsübertragung oder in der § 13-Liste im Haushalt des jeweiligen Folgejahres aufgenommen werden sollen, müssen im laufenden Jahr mindestens einmal im jeweiligen Fachausschuss mit aktueller Vorlage beraten werden. Eine Fortschreibung von Maßnahmen ohne politische Beratung ist auszuschließen. Es ist eine Strategie für die Umsetzung im Sinne einer Zeit-Maßnahmen-Planung zu beraten oder der Haushalt ist ggf. um die jeweilige Maßnahme zu bereinigen.

Begründung:

Der mit der Haushaltssatzung 2021 beschlossene Anstieg der Investitionsplanung der Stadt Aachen braucht angesichts der parallel bestehenden Bugwelle aus laufender Bewirtschaftung, Ermächtigungsübertragungen und offenen Vorhaben der § 13-Liste, eine engmaschige politische Investitionssteuerung durch die jeweils zuständigen Fachausschüsse sowie den bündelnden Finanzausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Servos, Fraktionsvorsitzender
Boris Linden, finanzpol. Sprecher

Aachen, 01.06.2021

Ratsantrag SPD AT 79/21 als PDF