Grundsteuer C – Spekulation mit Bauland verhindern

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

durch neue Gesetzgebung des Bundes wird ab 2025 die Möglichkeit geschaffen für baureife Grundstücke eine neue Grundsteuer C einzuführen. Die Fraktionen von Grünen und SPD beantragen, im zuständigen Fachausschuss und gegebenenfalls im Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, bereits jetzt alle Vorbereitungen zu treffen, um bei erster Gelegenheit eine Grundsteuer C einzuführen zu können.

Begründung:

Ziel dieser neuen Steuer ist es u.a., Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen durch die neue Steuer davon abzuhalten, ihre baureifen Grundstücke brach – möglicherweise allein zu Spekulationszwecken – liegen zu lassen, sondern einer zügigen Bebauung zuzuführen.

Da dieses Thema nach allen bislang bekannten Veröffentlichungen nicht einfach zu bearbeiten sein wird – so ist ein „Liegenlassen“ eines Grundstücks im Außenbereich möglicherweise anders zu beurteilen, als ein solches Verhalten in der Innenstadt -, soll die Verwaltung bereits jetzt beauftragt werden, sich des Sachverhalts anzunehmen und den zuständigen Gremien in angemessener Zeit vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Servos, Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion
Monika Wenzel, Fraktionsvorsitzende Grünen-Fraktion
Norbert Plum, Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, SPD-Fraktion
Dr. Sebastian Breuer, wohnungspol. Sprecher Grünen-Fraktion

Aachen, 27.04.2021

Ratsantrag Grüne, SPD AT 68/21 als PDF